August 2026

Steuerrecht: Entscheidend ist die Nutzung, nicht die Fläche

Wird ein Grundstück ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt, und dienen sämtliche Gebäude dort (einschließlich Garagen und Nebengebäuden) zum Wohnen, so ist auch dann von einer 100-prozentigen Wohnnutzung auszugehen (was hier für die Ermittlung der Grundsteuer von Bedeutung war), wenn anderweitige „Nutzflächen“ im Rahmen eines „übergroßen Grundstücks“ vorhanden sind. Entscheidend ist, wie...