Wird ein Grundstück ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt, und dienen sämtliche Gebäude dort (einschließlich Garagen und Nebengebäuden) zum Wohnen, so ist auch dann von einer 100-prozentigen Wohnnutzung auszugehen (was hier für die Ermittlung der Grundsteuer von Bedeutung war), wenn anderweitige „Nutzflächen“ im Rahmen eines „übergroßen Grundstücks“ vorhanden sind. Entscheidend ist, wie...