Juli 2026

Nachbarrecht: Mit Hammerschlags- und Leiterrecht darf auch gebuddelt werden

Das so genannte Hammerschlags- und Leiterrecht (das es erlaubt, das Nachbargrundstück zu betreten, um wichtige Bau-, Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten am eigenen Gebäude durchzuführen), umfasst nicht nur die oberirdische Benutzung des Nachbargrundstücks, sondern kann auch Bodenaushub dort nach sich ziehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn „die dadurch gegebenen Vorteile für den Nachbarn, der...