Meldet ein Eigentümer-Paar Eigenbedarf für eine vermietete Wohnung an, die die beiden künftig als Zweitwohnsitz nutzen wollen (hier sollte die Wohnung nach Besuchen kultureller Veranstaltung und dem Zusammensein mit den in Hamburg lebenden Familienmitgliedern mehrfach pro Woche für eine Schlafgelegenheit bereitstehen), so müssen die Mieter ausziehen. Sind die schon älter (84 und 67 Jahre), so sei es nicht vertretbar, ständig nachts mit dem Auto zum 40 Minuten entfernten Hauptwohnsitz fahren zu müssen. Eine Nutzung der Zweitwohnung zur Pflege familiärer Beziehungen kann ein berechtigter Kündigungsgrund sein.
(LG Hamburg, 311 S 4/25)
Quelle:ivd