
Wir führen auf Wunsch das digitale Angebotsverfahren für Ihre Immobilie durch. Nur von uns persönlich eingeladene Kaufinteressenten, die ein ernsthaftes Kaufinteresse an der Immobilie bekundet haben und die Finanzierung gesichert ist, dürfen am digitalen Angebotsverfahren teilnehmen.
Alle Interessenten können dann über das digitale Angebotsverfahren bequem online ein Angebot abgeben. Das spiegelt Ihnen die aktuelle Marktsituation optimal wieder. Somit kommt es zu einer fairen und transparenten Preisfindung und zum höchstmöglichen Verkaufspreis.
Fordern Sie für detaillierte Informationen unser ausführliches Infoblatt zum digitalen Angebotsverfahren an unter info@wohnsinnig.de
Drei Arten des digitalen Angebotsvefahrens
Flexibles Bieten
Variante 1: offenes Angebotsverfahren (OAV)
Im offenen Angebotsverfahren haben Sie jederzeit einen Überblick über die Höhe der bereits abgegebenen Kaufangebote. Aufgrund dieser Information können Sie jederzeit flexibel entscheiden, ob Sie selbst ein Kaufangebot abgeben bzw. Ihr bestehendes Angebot erhöhen möchten. Der Gebotsverlauf ist offen einsehbar, Bieternamen sind jedoch anonymisiert. Die Angebotsfrist wird automatisch verlängert, sofern ein neues Gebot in den letzten 15 Minuten eingeht, damit jeder eine faire Chance erhält, sein bestes Angebot abgeben zu können.
Verdeckte Angebote
Variante 2: geschlossenes Angebotsverfahren (GAV)
Im geschlossenen Angebotsverfahren darf jeder Teilnehmer nur einmalig ein Kaufangebot abgeben; die Höhe aller abgegebenen Kaufangebote bleibt bis zum Ende der Angebotsfrist für alle Beteiligten verdeckt. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote gegenüber dem Verkäufer offengelegt, der dann seine Entscheidung trifft.
Einfache, digitale Angebotsabgabe
Variante 3: digitales Kaufangebot
Der Angebotspreis ist als Referenzpreis zu verstehen und ein Angebotspreis frei aber nur einmalig wählbar. Einen festen Endtermin beim digitalen Kaufangebot gibt es nicht, auch keine Informationen über mögliche andere Interessenten und Angebote.


