transparent, sicher, fair

Das digitale Angebotsverfahren

Das digitale Angebotsverfahren vereinfacht den gesamten Angebotsprozess beim Verkauf einer Immobilie zwischen Makler, Verkäufer und Kaufinteressenten und hilft so, den optimalen Marktpreis zu finden.
Wir führen auf Wunsch das digitale Angebotsverfahren für Ihre Immobilie durch. Nur von uns persönlich eingeladene Kaufinteressenten, die ein ernsthaftes Kaufinteresse an der Immobilie bekundet haben und die Finanzierung gesichert ist, dürfen am digitalen Angebotsverfahren teilnehmen.
Alle Interessenten können dann über das digitale Angebotsverfahren bequem online ein Angebot abgeben. Das spiegelt Ihnen die aktuelle Marktsituation optimal wieder. Somit kommt es zu einer fairen und transparenten Preisfindung und zum höchstmöglichen Verkaufspreis.
Fordern Sie für detaillierte Informationen unser ausführliches Infoblatt zum digitalen Angebotsverfahren an unter info@wohnsinnig.de

Drei Arten des digitalen Angebotsvefahrens

Flexibles Bieten

Variante 1: offenes Angebotsverfahren (OAV)

Im offenen Angebotsverfahren haben Sie jederzeit einen Überblick über die Höhe der bereits abgegebenen Kaufangebote. Aufgrund dieser Information können Sie jederzeit flexibel entscheiden, ob Sie selbst ein Kaufangebot abgeben bzw. Ihr bestehendes Angebot erhöhen möchten. Der  Gebotsverlauf ist offen einsehbar, Bieternamen sind jedoch anonymisiert. Die Angebotsfrist wird automatisch verlängert, sofern ein neues Gebot in den letzten 15 Minuten eingeht, damit jeder eine faire Chance erhält, sein bestes Angebot abgeben zu können.

Verdeckte Angebote

Variante 2: geschlossenes Angebotsverfahren (GAV)

Im geschlossenen Angebotsverfahren darf jeder Teilnehmer nur einmalig ein Kaufangebot abgeben; die Höhe aller abgegebenen Kaufangebote bleibt bis zum Ende der Angebotsfrist für alle Beteiligten verdeckt. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote gegenüber dem Verkäufer offengelegt, der dann seine Entscheidung trifft.

Einfache, digitale Angebotsabgabe

Variante 3: digitales Kaufangebot

Der Angebotspreis ist als Referenzpreis zu verstehen und ein Angebotspreis frei aber nur einmalig wählbar. Einen festen Endtermin beim digitalen Kaufangebot gibt es nicht, auch keine Informationen über mögliche andere Interessenten und Angebote.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Nein. Im Gegensatz zur Versteigerung (§ 156 BGB) besteht beim digitalen Angebotsverfahren für den Eigentümer kein Zwang, das Höchstangebot anzunehmen. Das Verfahren bietet dagegen den teilnehmenden Kaufinteressenten die Möglichkeit, in einem transparenten und bequemen Prozess ihre Traumimmobilie zum fairen Marktpreis zu kaufen. Die endgültige Entscheidung ob bzw. zu welchem Preis und an welchen Interessenten am Ende verkauft wird, liegt allerdings ausschließlich beim Verkäufer.
Nein, nur dem Makler persönlich bekannte und von ihm persönlich eingeladene Kaufinteressenten mit entsprechender Bonität können am Angebotsverfahren teilnehmen.
Nein, wir respektieren und schützen die Privatsphäre unserer Kunden. Weder die Bieter noch ihre Namen werden den anderen Teilnehmern angezeigt.
Bis zur Abgabe Ihres ersten Angebotes können Sie grundsätzlich fast alle Ihre Daten ändern, inkl. E-Mail und Mobilnummer. Nach Abgabe, kann allerdings nur noch der Kaufpreis (und ggf. ihre Käuferunterlagen) angepasst werden
Nein. Erst der beurkundete Kaufvertrag ist rechtsverbindlich.
Das digitale Angebotsverfahren ist für Verkäufer und Käufer nicht mit Zusatzkosten verbunden und durch die ausgewiesene Provision abgedeckt.

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