Die „Freundliche Hausverwaltung“ seit 1983

Wir erreichen mit Leidenschaft und Fachwissen die Zielvorgaben unserer Kunden. Die Verwaltung Ihres Eigentums ist Vertrauenssache.

„Ein Kodex, der zusammen führt und in Konflikten hilft – diese 10 Grundsätze des Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter (BVI) bilden das Fundament unserer Hausverwaltung.“ – Hiltrud Kleinhubbert

Die Mitglieder des BVI sind Immobilienverwalter, die hauptberuflich auf Verwaltungs- und Betreuungsaufgaben im Bereich der Immobilienwirtschaft spezialisiert sind. Deren Kompetenz wird durch hohes Ausbildungsniveau und die Verpflichtung zu ständiger Weiterbildung gesichert!
Professionell arbeitende BVI-Immobilienverwalter bieten ihre Leistungen nach den Grundsätzen guter Kaufmannsart an. Das heißt, sie arbeiten existenzsichernd, orientieren sich nach regionalen Marktlagen, berücksichtigen objektspezifische Besonderheiten, vervollkommnen ihre Angebote nach modernen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen. Bei all dem setzen sie die Interessen des Kunden ganz oben an. Der ihnen anvertraute Grundbesitz wird nach bestem Wissen und Können verwaltet und bewirtschaftet, vor Schaden bewahrt, in seinem Substanzwert erhalten und vermehrt. Dabei integer und ehrenhaft zu handeln, ist selbstverständlich. So treten Immobilienverwalter auch in der Öffentlichkeit auf.
BVI-Immobilienverwalter organisieren ihre Arbeit sorgfältig entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Kunden werden umfassend und zeitnah informiert, ihr Standpunkt wird berücksichtigt. Sie können sich auf Fairness und Offenheit verlassen. Sie werden unabhängig und neutral beraten, auf Fristen hingewiesen. Ihre legitimen Interessen werden mit gebotener Vertraulichkeit gewahrt. Angebote werden erst abgegeben, wenn ausreichende Informationen über Art und Umfang der gewünschten Leistungen vorliegen. Die Leistungen werden detailliert und nachvollziehbar aufgelistet und abgerechnet.
BVI-Immobilienverwalter sind unbestechlich. Sie haften innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen als Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dafür sind sie ausreichend versichert. Die anvertrauten Kundengelder werden auf einem oder mehreren, von den eigenen Konten getrennten Bankkonten verwahrt und geschützt.
Die Bewerbung mehrerer Verwalter für die Übernahme eines Auftrages ist legitim, wenn dieser offiziell vakant ist. Sie stellt keinen Interessenskonflikt dar. Bewirbt sich ein Mitglied des Berufsverbandes um die Übernahme eines Auftrages, den ein anderes Mitglied inne hat und der vakant wird, ist über diese Bewerbung zu informieren. Allerdings stellt der Versuch, einem anderen Mitglied den von ihm ausgeübten Auftrag abspenstig zu machen, einen Verstoss gegen die Berufsgrundsätze dar. Solche Bewerbungen sind unverzüglich zurückzuziehen. Als unlauter gilt, mit dem Hinweis auf einen Mitbewerber ein reduziertes Leistungsangebot abzugeben. Unzulässig ist, zur Sicherung eines Auftrags mittelbaren oder unmittelbaren Druck auszuüben, sei es durch ein Angebot, durch eine Zahlung, ein Geschenk, einen Gefallen oder anderes.
Am Ende eines Auftrages gibt der Verwalter dem Auftraggeber alle Unterlagen und die ihm gehörenden Vermögenswerte unverzüglich zurück. Er erteilt dazu alle notwendigen Auskünfte, klärt über offene Probleme auf und verschleiert nichts.
Kein BVI-Immobilienverwalter ist für eine Unternehmung oder ein Geschäft tätig, das den eigenen Status in Verruf bringen kann und den Grundsätzen seriöser Arbeit zuwider handelt. Arbeitet ein Immobilienverwalter für Dritte, so gibt er diese an und informiert über deren Geschäftsfeld..
Wir sind nicht nur unserem eigenen Unternehmen und unseren Kunden gegenüber verantwortlich. Treten wir Dritten gegenüber als Partner eines fremden Unternehmens auf, verantworten wir jeden Verstoß gegen Rechtsgrundsätze oder Arbeitsvorschriften, der von Angestellten unseres Unternehmens begangen wird. Es sei denn, der Verstoß erfolgte ohne eigenes Wissen und Verschulden und es wurden alle Anstrengungen unternommen, dem vorzubeugen.
Wir setzen alle Beteiligten und den Berufsverband über eine Interessenkollision und ihren Standpunkt in Kenntnis. Wir stimmen ihr weiteres Verhalten mit dem Berufsverband ab. Wir unterwerfen uns dem Vermittlungsergebnis der unabhängigen Schiedsgerichtsbarkeit der Landes- oder Bundeskommission des Berufsverbandes.
Dem eigenen Gewissen, dem Auftraggeber und dem BVI – Bundesfachverband Wohnungsverwalter.

Ziele

Wir erreichen mit Leidenschaft und Fachwissen die Zielvorgaben unserer Kunden.

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Wir haben klare Zielvorgaben…

… von unseren Kunden – die wichtigsten haben wir hier einmal für Sie zusammengefasst: Erhaltung und Wertsteigerung der von uns betreuten Objekte, Ansparung einer angemessenen und ausreichenden Instandhaltungsrücklage, Einsparung bei den Bewirtschaftungskosten und damit verbunden ein niedriges Hausgeld, ein gut nachbarschaftliches Verhätnis zwischen Eigentümern und Mietern, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten und Eigentümern.

Service

Umfassender Service rund um Ihre Immobilie mit großem, persönlichen Engagement – Ihr Eigentum steht bei uns im Mittelpunkt.

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Der Hausherr sind Sie…

… und wir halten Ihnen den Ärger vom Leib. Im Verlauf haben wir für Sie einmal unsere wichtigsten Serviceleistungen zusammengefasst:
  • Fachkundige und innovative Verwaltung Ihres Wohnungs- und Grundeigentums
  • Regelmäßige Kontrollen der uns anvertrauten Objekte
  • Solide kaufmännische und technische Betreuung
  • Ansprechpartner bei Problemen der Mieter
  • Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel
  • Neuvermietung der Wohnungen bei Freizug
  • Kenntnis der sich stets ändernden Rechtssprechung
  • Niedrige Kostenstrukturen durch Sonderkonditionen in der Zusammenarbeit mit leistungsfähigen, möglichst ortsansässigen Handwerkern und Firmen bzw. den Handwerkerfirmen Ihres Vertrauens
  • Weiterbildung unserer Mitarbeiter-/innen durch den BVI, die IHK und andere Bildungsstätten

Kontaktformular für Mieter und Eigentümer aus der Hausverwaltung

Hier können Sie bequem und 24h/7Tage die Woche Schadensmeldungen oder Fragen an die Hausverwaltung übermitteln. Bitte schicken Sie uns dazu folgende Einwilligung:

INFO Einwilligung gemäß Datenschutz

Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten

Die im Mietvertrag/Verwaltervertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des bestehenden Vertragsverhältnisses (z.B. Nebenkostenabrechnung, Erfüllung Mietvertrag) notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen (Art. 6 lit. 6 DSGVO) erhoben. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie mit dem u.g. Formular freiwillig erteilen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten für nachstehend angegebene Zwecke erhoben, gespeichert, übermittelt und genutzt werden.

Zweck:  Terminabstimmung

Sie willigen ein, dass die unten aufgeführten personenbezogenen Daten von der Hausverwaltung Kleinhubbert  zum Zweck der Terminabstimmung und Beauftragung von Handwerkern, Notdiensten, Gutachtern, Versorgern, Miteigentümern etc. an die jeweiligen Dienstleister weitergegeben werden dürfen. Diese Daten werden nur im Rahmen einer notwendigen Beauftragung von externen Dienstleistern seitens der Hausverwaltung Kleinhubbert weitergegeben.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Hausverwaltung Kleinhubbert um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.  Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Hausverwaltung Kleinhubbert die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Diese Einwilligung erteilen Sie freiwillig. Ihnen ist bekannt, dass Ihnen keine Nachteile entstehen würden, wenn Sie sie nicht erteilen oder sie widerrufe. Sie können die Einwilligung jederzeit persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.







    Anhang bitte als JPG oder ZIP mit maximal 10MB!


    Ehrenurkunde vom BVI

    Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung des Bundesfachverbands für Wohnungsverwalter. Die Mitglieder des BVI sind Immobilienverwalter, die hauptberuflich auf Verwaltungs- und Betreuungsaufgaben im Bereich der Immobilienwirtschaft spezialisiert sind. Deren Kompetenz wird durch hohes Ausbildungsniveau und die Verpflichtung zu ständiger Weiterbildung gesichert!
    BVI 30 Jahre Ehrenurkunde

    Vergleichs-Übersicht

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