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Baukindergeld startet morgen

Baukindergeld startet morgen

Laut Bundesinnenministerium kann das Baukindergeld ab dem 18. September 2018 beantragt werden. Anträge können dann online im KfW-Zuschussportal  gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den staatlichen Zuschuss zu erhalten. Bei mindestens einem Kind erhalten Familien Baukindergeld für den allerersten Erwerb eines Hauses oder Neubaus. Kinder dürfen bei Antragstellung noch nicht volljährig sein und müssen im selben Haushalt leben. Es muss zudem ein grundsätzlicher Kindergeldanspruch bestehen.  Die Häuser oder Neubauten müssen nach dem 01.01.2018 erworben worden sein und selbst genutzt werden. Der betreffende Haushalt darf maximal über ein zu versteuerndes Einkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind verfügen. Eine ursprünglich diskutierte Obergrenze der Wohnfläche wird es nicht geben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann je Kind Baukindergeld in Höhe von 1.200,- Euro jährlich für eine Laufzeit von zehn Jahren bewilligt werden.

(Quelle: ivd)

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